Immobilieneigentümer – Alle wichtigen Rechte, Pflichten & Fakten im Überblick

Viele wünschen sich ihre eigene Immobilie. Immobilieneigentum hat einige Vorteile, bringt jedoch auch bestimmte Pflichten mit sich, vor allem wenn man die Wohnung oder das Haus nicht selbst bewohnen, sondern vermieten will. Wir haben hier für Sie zusammengefasst, welche Rechte Sie als Eigentümer haben – aber auch welche Pflichten auf Sie zukommen.

  • Wohnungseigentümer

Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, erwirbt somit das Miteigentum an einer Liegenschaft und wird Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Nach § 2 Abs 1 WEG besitzt man als Eigentümer das „dingliche Recht,  das Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen“.  Daneben gibt es aber zusätzlich noch Flächen, die von der Allgemeinheit genutzt werden für die man als Eigentümer anteilig aufkommen muss.

Zu einer der Pflichten gehört also die Beteiligung an Kosten der Liegenschaft. Außerdem muss man als Eigentümer seine Immobilie so warten und instand halten, dass den anderen Eigentümern gegenüber kein Nachteil entsteht. Dabei ist egal, ob man selbst in der Wohnung lebt oder diese vermietet. Renovierungen innerhalb des Eigentums können nach Belieben durchgeführt werden, handelt es sich jedoch um Änderungswünsche, an zum Beispiel den Fenstern oder der Hauswand, müssen alle Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft in den Prozess miteinbezogen werden.

Mit der Vermietung der Immobilie kommen mehr Aufgaben auf den Eigentümer zu als bei der Eigennutzung. So muss man sich als Eigentümer und Vermieter zum Beispiel um die Erstellung der Betriebskostenabrechnung kümmern.

  • Hauseigentümer

Als Hauseigentümer können Sie Ihre Immobilie nach Belieben renovieren, umbauen und bei Bedarf auch vermieten. Sie müssen lediglich Rücksicht auf benachbarte Grundstücke nehmen so wie es das Rücksichtnahmegebot besagt. Das bedeutet, dass Beeinträchtigungen von Grundstücken in der Nachbarschaft zu vermeiden sind. Dazu zählen unter anderem Belästigungen durch Rauch, Abwasser, Gerüche oder Geräusche, wenn diese das übliche Ausmaß überschreiten. Auch ist es erlaubt Pflanzen, Äste oder Zweige, welche über die Grundstückgrenze reichen, abzuschneiden.

Eine weitere Pflicht als Eigentümer ist es zu gewährleisten das die Liegenschaft Dritte nicht gefährdet. Hauseigentümer müssen somit in der Winterzeit zum Beispiel Gehwege um die eigene Immobilie frei von Schnee halten und bei Glatteis diese auch streuen.

Obwohl man über die Renovierungen der eigenen Immobilie frei entscheiden kann, muss man sich bei bauliche Änderungen an das lokal geltende Baurecht halten. Eine Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt ist also verpflichtend.

Als Hauseigentümer haben Sie außerdem das Recht auf Herausgabe Ihrer Immobilie, falls diese im unrechtmäßigen Besitz von Dritten ist. Mit einer Eigentumsklage (§ 366 ABGB) kann man dieses Recht einfordern, sofern der Beklagte kein rechtmäßiger Besitzer ist.

Nicht nur als Wohnungseigentümer, sondern auch als Hauseigentümer muss man gewissen Pflichten nachkommen. Je nach Versäumnis dieser muss man mit bestimmten Folgen rechnen. Wenn man zusätzlich als Eigentümer noch als Vermieter fungiert, ist es vor allem in Österreich wichtig neben dem Wohnungseigentumsgesetz auch das Mietrechtgesetz zu beachten, da MieterInnen hierzulande einen sehr starken Schutz genießen.

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