Parken in Wien: Parkzonen, Dauer & Parkpickerl

Die Bewohner und Bewohnerinnen der österreichischen Hauptstadt Wien haben es nicht immer leicht, wenn es um das Thema Autofahren geht. Wo kann man parken? Wie lange darf man stehen bleiben und was ist überhaupt ein Parkpickerl?

Im Jahr 2020 waren insgesamt über 700.000 Pkws für den Straßenverkehr in Wien zugelassen. Deshalb ist eine Regelung der Parkraumbewirtschaftung von so hoher Bedeutung. In 19 von 23 Wiener Bezirken gibt es flächendeckende Kurzparkzonen – Hier muss für das Parken bezahlt werden und es wird ein Parkschein (1,10 Euro pro Halbe Stunde) benötigt. Je nach Bezirk gibt es unterschiedliche Regelungen. Teilweise gelten die Kurzparkzonen von 9 – 22h mit einer maximalen Parkdauer von 2 Stunden, in anderen Bezirken hingegen ist das Parken nur von 9 – 19h erlaubt mit einer Parkdauer von 3 Stunden. Abweichende Regelungen betreffen viele Wiener Einkaufsstraßen – Diese sind aber gesondert beschriftet. Mit einem Parkpickerl hingegen können BewohnerInnen in ihrem Bezirk solange parken wie sie wollen.

Die Voraussetzungen & Kosten

Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um ein Parkpickerl zu bekommen?  Neben einem auf sich zugelassenes Fahrzeug, oder der privaten Nutzung eines Firmenautos, muss man selbst mit diesem Auto fahren und einen Hauptwohnsitz im Bereich einer Kurzparkzone aufweisen. Die Kosten für das Parkpickerl teilen sich in verschiedene Abgaben auf:

  • Die Bundesabgabe:

Es werden 14,30 Euro für den Antrag sowie 3,90 Euro für jede Beilage verlangt. Wird der Antrag mit dem Online-Formular und einer Handy-Signatur gestellt beläuft sich die Bundesabgabe auf nur 8,60 Euro.

  • Die Verwaltungsabgabe:

Stellt man den Antrag beim Magistratischen Bezirksamt sind 35,70 Euro zu bezahlen. Mit dem Online-Formular verringern sich die Gebühren auf 30,70 Euro.

  • Die Parkometerabgabe:

Diese Abgabe ist für jeden Monat, für den ein Parkpickerl beantragt wird, zu bezahlen. Die Mindestlaufzeit beträgt hierbei 3 Monate und höchstens 2 Jahre. Die Kosten belaufen sich je nach Bezirk auf 90 Euro bis zu 240 Euro für 2 Jahre.

Mit dem Parkpickerl darf aber nicht immer nur in allen Kurzparkzonen des jeweiligen Gültigkeitsbereichs geparkt werden. In manchen Ausnahmefällen gilt das Pickerl auch noch in weiteren Bereichen. Zum Beispiel darf mit einem Parkpickerl für den 15. Bezirk auch im Überlappungsbreich zum 16. Bezirk und in der bewirtschafteten Zone des 14. Bezirks geparkt werden. 

Eine Reform der Wiener Parkraumbewirtschaftung?

Bereits im Februar 2020 hat die Wiener Wirtschaftskammer mit einem Reform-Vorschlag der Parkraumbewirtschaftung überrascht. Das vorgeschlagene Modell sieht eine Unterteilung in 3 Zonen vor: City, Innen- und Außenbezirke. Bereits im vergangenen Jahr hat der ÖAMTC zugestimmt, dass das vorhandene Park-Modell überarbeitet werden muss. Ein Jahr später, im Februar 2021, schlägt der ÖAMTC nun das neue Parkmodell, mit der Unterscheidung zwischen Bewohner- und Besucherparken, vor. Dass die Parkraumbewirtschaftung in Österreichs Hauptstadt überarbeitet werden muss steht außer Frage, bleibt nur noch abzuwarten worauf sich geeinigt wird.

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