Pflichten eines Immobilienmaklers

Viele Wohnungssuchende stellen sich die Frage, ob die Beauftragung eines Maklers wirklich notwendig ist und ob sie das Geld nicht lieber in die neue Einrichtung der neuen Wohnung stecken sollen. Doch die Leistung eines guten Maklers ist nicht zu unterschätzen. Wir haben uns die Pflichten und Aufgaben eines Immobilienmaklers genauer angesehen und auf einen Blick zusammengefasst.

Was macht ein Immobilienmakler und welche Pflichten hat er?

ImmobilienmaklerInnen sind Dienstleister. Kurz gesagt: Ein Makler ist der „Mittelsmann“ zwischen zwei Parteien. Sie haben in erster Linie die Aufgabe, Immobilien im Sinne ihrer AuftraggeberInnen an potenzielle MieterInnen oder KäuferInnen zu vermitteln. Das Maklergesetz legt hierbei wesentliche Rechte und Pflichten nicht nur von MaklerInnen fest, sondern auch von den AuftraggeberInnen und Interessenten. Zu den wichtigsten Punkten gehören die Auskunftspflicht wie zum Beispiel über eine Doppeltätigkeit und der Provisionsanspruch. Außerdem müssen ImmobilienmaklerInnen darauf hinweisen, dass sie als solche agieren. Die Interessen der KundInnen müssen gewahrt, die Beratung garantiert sein und alle Informationen bezüglich der Immobilie Preis gegeben werden.

Zu den Aufgaben eines Immobilienmaklers gehören:

  1. Überprüfung der Angaben des Auftraggebers: Bevor ein Objekt überhaupt erst inseriert wird, hat der Makler im Rahmen einer Vor-Ort-Besichtigung zu überprüfen, ob die Angaben des Auftraggebers der Realität entsprechen. Mängel und Schäden am Objekt werden mit Fotos und schriftlich festgehalten.  Nur mit einer Besichtigung ist es möglich einen realistischen Miet- bzw. Kaufpreis zu ermitteln.
  2. Erstellung eines Exposés: Alle wichtigen Informationen und Fotos zum Objekt werden anschließend auf ansprechende Weise in einem Exposé zusammengefasst. 
  3. Vermarktung des Objekts: Anschließend geht es an die Vermarktung. Hierfür muss der Makler die richtige Zielgruppe ermitteln und die entsprechenden Werbemaßnahmen ergreifen. Auch ist hierbei auf die Wünsche des Auftraggebers zu achten, ob das Objekt zum Beispiel nur Online präsentiert wird oder auch in Zeitungen.
  4. Beratung von InteressentInnen: Zu den Aufgaben eines Immobilienmaklers gehört nicht nur die Vermittlung und Besichtigung der Immobilie. Eine seiner westlichen Aufgaben ist auch die Beratung hinsichtlich der Verträge, Finanzierung, Förderungen und allgemeine Rechtsfragen. Das ist auch der Grund dafür, dass ein Makler über umfangreiches Wissen bezüglich Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, bürgerliches Recht, Handelsrecht, Grundbuchsrecht aber auch über Fachwissen über Baupläne verfügen muss.
  5. Verkaufs- und Vermietungsgespräche: Sobald ein Interessent für die Immobilie gefunden wurde, geht es daran durch etwaige Bonitätsprüfungen den Eigentümer abzusichern. Bei einer Vermietung sollten auch wichtige Fragen wie Haustiere oder Rauchen geklärt werden. Anschließend muss der Makler seinen Aufklärungs-und Informationspflichten nachkommen und den Interessenten über jegliche Kosten informieren. Dazu gehört unter anderem die Provision für die Immobilienvermittlung.
  6.  Vermittlung, Vertragserstellung & Übergabe des Objekts: Wurden alle Konditionen geklärt wird anschließend der Vertrag mit entweder einem Anwalt für Vertragsrecht oder einem Notar aufgesetzt. Nach der Unterzeichnung wird die Schlüsselübergabe mit einem sogenannten Übergabeprotokoll festgehalten.

Aber was passiert eigentlich, wenn ein Makler seinen Pflichten nicht nachkommt? Wenn der Makler zum Beispiel falsche Informationen gibt, dann kann er seinen Anspruch auf Provision verlieren. Bei Verstößen gegen das Maklergesetz kann es sogar zu einer Schadenersatzforderung kommen.

Die Beauftragung eines Maklers vereinfacht also viele Abläufe für alle Immobilien-Suchenden. Auch ist dadurch in bestimmten Aspekten mehr Sicherheit gegeben, solange der Makler seinen Pflichten nachkommt.

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